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20.12.2024

„Schade - mit der Rentenreform wäre ein großer Wurf gelungen“

Der Gesetzentwurf zur Förderung der privaten Altersvorsorge ist gut und absolut zeitgemäß, aber derzeit durch das Ampel-Aus ohne Chance auf eine Realisierung. Mit ihm wär die staatlich geförderte private Altersvorsorge (pAV) endlich kapitalmarktfähig geworden, indem jeder hätte nach eigener Facon vorsorgen können. Deshalb wirbt der Vorsitzende des Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) Dr. Helge Lach, dass der aktuelle Entwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge auch von der kommenden Bundesregierung zügig weiterverfolgt wird: „Mit den Ideen der Reform wären wir allen gerecht geworden.“

Es ist wichtiger denn je, zusätzlich etwas fürs Alter zu tun. Die gesetzliche Rente reicht schon jetzt fast nie aus – dabei ist das aktuelle Versorgungsniveau mit 48 Prozent noch hoch. Angesichts des demografischen Wandels gibt es viele Fragezeichen, ob dieses Niveau gehalten werden kann. Ohne eine signifikante Erhöhung des Beitragssatzes oder des Steuerzuschusses wäre dies schlicht nicht finanzierbar, so der BDV-Vorsitzende in einem aktuellen Gespräch mit t-online.

Grundsätzlich rät er, bei der Absicherung für das Alter auf ein Drei-Stufen-Modell zu setzen: Stufe eins, das ist die gesetzliche Rente, die Grundversorgung. Sei absehbar, dass diese nicht ausreiche, brauche es Stufe zwei: eine ergänzende Altersvorsorge, die zumindest in der Rentenphase wie die gesetzliche Rente auf eine lebenslange und in der Höhe garantierte Rente setzt. Dafür eignen sich laut Lach alle Formen von Privatrenten, sofern sie, wie üblich, in der Verrentung der gesetzlichen Rente folgen. Reine Fondssparpläne sind erst die dritte Stufe, wenn zusätzlich Geld vorhanden ist.

Das ganze Gespräch lesen Sie hier.