Richtlinien für die Berufsausübung
Der Vermögensberater als Mitglied des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater ist verpflichtet, seinen Beruf gemäß den nachfolgenden Richtlinien auszuüben, um so dem beruflichen Ansehen eines Vermögensberaters in der Öffentlichkeit gerecht zu werden.
Bei sämtlichen Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen des Vermögensberaters muss die Interessenlage des Kunden Vorrang haben. Das Wohl des Kunden geht über mögliche eigene Vorteile des Vermögensberaters. So darf zum Beispiel die Höhe der Vergütung für eine Vermittlungsleistung keinen Einfluss auf die Beratung des Kunden haben. Sollten in Einzelfällen die Fachkenntnisse oder die Vermittlungsdienstleistungen des Vermögensberaters für die Bedürfnisse des Kunden nicht ausreichen, so muss er diesem Kunden den Rat und die Hilfe von Spezialisten empfehlen und möglichst vermitteln.
Grundsätze für die Kundenberatung
Der Vermögensberater als Mitglied des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater ist verpflichtet, sich bei der Beratung seiner Kunden an die folgenden Grundsätze zu halten, um eine optimale Vermögensberatung zu gewährleisten.
Der Vermögensberater muss aufgrund von Vereinbarungen mit ersten Adressen der Finanzwirtschaft, die in ihrem Tätigkeitsbereich einer staatlichen Aufsicht unterliegen, in der Lage sein, jedem Bürger ein umfassendes Allfinanzangebot zu vermitteln. Empfehlungen und Ratschläge zum Vermögensaufbau und zur Vermögensabsicherung führen nur dann zu einem sinnvollen Ergebnis, wenn sie auch praktisch verwirklicht werden können und durch die staatliche Aufsicht Sicherheit auf Dauer bieten.