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PEPP (Paneuropäische Privates Pensionsprodukt) erreicht Verbraucher nicht

Frankfurt/Main, 10.06.2025. Immer wieder gibt es aus der Praxis sehr deutliche Hinweise an die EU, wenn geplante Gesetzesinitiativen an den Realitäten vorbeigehen und in der Priorisierung des Aktivitätenportfolios falsch angesiedelt sind. Und ebenso oft ignoriert die EU-Kommission solche Hinweise und muss dann im Nachhinein selbst konstatieren, falschgelegen zu haben. Diese Feststellung hat nun beim Thema PEPP, dem Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukt, der Europäische Rechnungshof übernommen und darauf hingewiesen, dass die damit verbundenen Ziele sehr deutlich verfehlt wurden. Was waren seinerzeit die Hinweise der Praxis und welche davon finden sich in der Stellungnahme des Rechnungshofs wieder? 

Lesen Sie hier die gesamte Pressemitteilung.

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