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21.10.2019

BDV gegen Altersvorsorgepflicht für Selbständige

Geht es nach dem Willen der großen Koalition, soll es noch in dieser Legislaturperiode eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen geben. Wer dabei keine vergleichbare private Altersvorsorge nachweist, landet automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Hintergrund: Vor allem „Solo-Selbständige“ haben nicht die Mittel, für das Alter vorzusorgen und stehen so im Alter mit leeren Händen da.

 

Der BDV sieht dieses Vorhaben kritisch und lehnt es deshalb ab:

  • Jede Form der der Pflichtversicherung widerspricht der Idee der Selbständigkeit mit Eigenverantwortung. Im Gegenteil: Viele suchen die Selbständigkeit, um eben nicht per Zwang in staatlichen Systemen gefangen zu sein.
  • Gerade in den Gründungsjahren würden die Belastungen aus einer Pflichtversicherung viele zur frühzeitigen Aufgabe zwingen. Eine Pflichtversicherung behindert deshalb freies Unternehmertum und schadet dem Mittelstand als Motor der Wirtschaft.
  • Eine Pflichtversicherung ist unflexibel und kann zum Beispiel bei schwacher Auftragslage nicht vorübergehend ausgesetzt werden.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung steht schon jetzt vor großen demografischen Herausforderungen, die sich durch Ausweitung der Versicherungspflicht noch weiter verschärfen.

 

Der BDV fordert deshalb:

  • Eine Abkehr von der Idee eines Zwangssystem für die Altersvorsorge von Selbständigen.
  • Keine weitere Aufblähung der staatlichen Sozialversicherung.
  • Stattdessen Bekenntnis zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge sowie zur Eigenverantwortung des Unternehmers auch für seine eigene soziale Absicherung.
  • Mehr staatliche Förderung für freiwillige Vorsorge, insbesondere die Öffnung der Riester-Rente für Selbständige, zumal die Selbständigen mit Ihren Steuerzahlungen die Riester-Zulagen mitfinanzieren.
  • Politische Förderung und nicht Einschränkung des Unternehmertums und der Bereitschaft von Menschen, den Weg in die Selbständigkeit zu gehen.
  • Vermeidung von noch mehr Bürokratie für Unternehmensgründer durch die Auflagen und Formalitäten der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Sofern notwendig Beschränkung einer Versicherungspflicht auf diejenigen Selbständigen, die tatsächlich von Altersarmut betroffen sein werden.
  • In diesem Fall Schaffung von Freigrenzen gerade in den Gründungsjahren und von Befreiungsmöglichkeiten bei schlechter Umsatz- und Gewinnlage eines Selbständigen.