Aktuelles


02.10.2020

BDV Stellungnahme zum Gesetz zur Einführung einer Digitalen Rentenübersicht

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen

Stellungnahme des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater e.V. (BDV)

I. Digitale Rentenübersicht ist überfällig

1. Die meisten Erwerbstätigen sind fachlich damit überfordert, ihre Ansprüche gesetzlicher, betrieblicher und privater Renten zu aggregieren und ggf. auf den Zeitpunkt des Renteneintritts hochzurechnen. Dies ist aber notwendig, um eine (potentielle) Versorgungslücke erkennen zu können und darauf aufbauend vorzusorgen. Eine professionelle, leicht verständliche und säulenübergreifende Renteninformation ist deshalb als Orientierung rundum zu begrüßen.

2. Es gibt in Deutschland unternehmensindividuelle Angebote (Rechentools / Apps) der Lebensversicherer und Vertriebsgesellschaften, mithilfe derer Kunden (im Regelfall mit Unterstützung ihres Beraters) Rentenansprüche aus verschiedenen Quellen aggregieren können. Diese sind aber, was Terminologie und ausgewiesene Werte angeht, nicht branchenübergreifend standardisiert. Außerdem müssen die Kunden Fremdverträge anderer Anbieter und die Werte der gesetzlichen Rente eigenständig eingeben, da zwischen den Trägern keine Daten ausgetauscht werden. Die geplante Digitale Rentenübersicht würde die erwähnten Nachteile unternehmensindividueller Angebote beseitigen und wäre deshalb von großem Nutzen.

3. Im Rahmen der Altersvorsorge kommt den Beratern und Vermittlern der Finanzbranche eine herausragende Rolle zu. In erster Linie sind sie diejenigen, die die Thematik Altersvorsorge überhaupt erst anstoßen und den Kunden dazu motivieren, sich des Themas anzunehmen und die ggf. erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Insoweit ist davon auszugehen, dass in erster Linie die Berater diejenigen sind, die als „Bindeglied“ gemeinsam mit dem Kunden die Digitale Rentenübersicht abrufen und nutzen. Da die Bürgerinnen und Bürger überfordert sind, benötigen sie bei der Interpretation die Unterstützung des Beraters, insbesondere bei der Ermittlung der Versorgungslücke. Die Berater empfehlen darauf aufbauend geeignete Produkte (auch unter steuerlichen Gesichtspunkten), regeln den Abschluss und stehen während der Vertragslaufzeit bei erforderlichen Anpassungen der Verträge zur Verfügung. Die geplante Digitale Rentenübersicht würde insoweit in der Beratung wertvolle Hilfe leisten, da viel Zeit eingespart werden könnte und die zur Verfügung stehenden Daten validiert, aktuell und vereinheitlicht wären.

II. Altersvorsorge geht über die 3 Säulen hinaus
III. Wertentwicklung
IV. Versorgungslücke
V. Renteneintritt
VI. Anbieterneutralität und Wertausweis
VII. Gremien

Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme.