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16.12.2020

IDD-Evaluierung der EIOPA – DIVA-Umfrage unter Vermittlern im Auftrag des BDV

Deutsches Institut für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA), 17.12.2020

  • Beratungsqualität auf hohem Niveau
  • Resonanz auf IDD-Regelungen ist ambivalent
  • Professionelle Privatkunden fühlen sich gegängelt

Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hat Mitte November 2020 im Rahmen eines Konsultationsverfahrens den Marktteilnehmern die Möglichkeit eingeräumt, durch Beantwortung eines Online-Fragebogens an der für das Jahr 2021 anstehenden Evaluierung der IDD mitzuwirken. Auch die Versicherungsvermittler haben so die Möglichkeit, noch bis Ende Januar 2021 (zum EIOPA-Fragebogen) ihre Erfahrungen mit den IDD-Reglungen
einzubringen.

Das DIVA hat in diesem Kontext im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater 826 Verbandsmitglieder (Vermögensberater als Versicherungsvermittler nach §34d GewO) befragt. Die detaillierten Ergebnisse der Befragung sind auf den Websites des BDV (IDD-Umfrage 12/20) und des DIVA (IDD-Umfrage 12/20) abrufbar.

Beratungsqualität auf hohem Niveau
Das DIVA weist anhand von Verbraucherbefragungen (Assekurata und YouGov), der Stornoquote in der Lebensversicherung und den Beschwerdestatistiken der BaFin und des Versicherungsombudsmannes nach, dass es keinerlei Indizien für Missstände in der Versicherungsvermittlung gibt und die Beratungsqualität auch schon vor Inkrafttreten der IDD auf hohem Niveau war. Dazu Prof. Michael Heuser, wissenschaftlicher Direktor des DIVA: „Die IDD hatte ganz klar das Ziel, die Beratungsqualität der Vermittler zugunsten der Verbraucher zu verbessern. Für den deutschen Markt wäre dies nicht notwendig gewesen: Die Qualität war und ist bereits hoch, das zeigen die langfristigen Trends bei allen Erhebungen.“

Kritisch sieht Heuser die Rolle der Verbraucherzentralen: „Die Verbraucherzentralen finden meistens viel Gehör. Sie bleiben aber – abgesehen von Einzelfällen – den Nachweis von systematischen Missständen schuldig. Außerdem sind sie Wettbewerber der Vermittler, da sie selbst in Sachen Versicherungen gegen Honorar beraten“, so Heuser.

Resonanz auf IDD-Regelungen ist ambivalent
Die Befragung der Vermögensberater zeigt kein einheitliches Bild, aber eine klare Tendenz: Die auf den Verbraucherschutz gerichteten Regelungen der IDD, also die Weiterbildungsverpflichtung, die Geeignetheitsprüfung, der Kosten- und Renditeausweis und die Produktinformationsblätter werden nach Einschätzung der Vermögensberater nur von einem kleineren Teil der Verbraucher positiv gesehen.

Lesen Sie hier die gesamte Pressemitteilung vom 17. Dezember 2020 zur DIVA-Befragung.

 

Das Chartbook der DIVA-Vermittlerbefragung vom Dezember 2020 zur IDD-Evaluierung der EIOPA beinhaltet die Ergebnisse der Befragung und weitere relevante Schaubilder.

Zudem finden Sie hier den Artikel „Evaluierung: Hält die IDD, was sie versprochen hat?“ der Zeitschrift für Versicherungswesen (Ausgabe 0112021).