Der Wahlkampf hat begonnen und das Thema Rente steht im Fokus. Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die SPD wollen die gesetzliche Rente durch die Einbeziehung aller Erwerbstätigen weiter ausbauen. Die FDP will eine Aktienrente, der Arbeitnehmerflügel der CDU eine Doppelrente und Bündnis 90/Die Grünen wollen mit einem Bürgerfonds einen Staatsfonds auf Aktienbasis schaffen. Die grundliegende Idee der Stärkung der aktienbasierten Altersvorsorge ist richtig. Nur warum sollte der Staat der bessere Anleger sein als private Anbieter aus der Finanzbranche?
Stärkere oder anhaltende Konjunktureinbrüche würden demnach schnell Finanzierungslücken reißen. Während die Konjunktur schwer vorhersehbar ist, ist die demografische Entwicklung der kommenden rund 35 Jahre mit den geburtenstarken Jahrgängen und einer abnehmenden Zahl von Beitragszahlern vorgezeichnet. Letztere schmälern die Einnahmeseite und die geburtenstarken Jahrgänge führen auf der Ausgabenseite der gesetzlichen Rente zu massiven Zusatzbelastungen. Sofern die aktuellen Parameter der gesetzlichen Rente unverändert blieben, wäre deren Finanzierung nur bei einer durchgängig stark wachsenden Wirtschaft und bei Zuzug einer großen Zahl (junger) ausländischer Erwerbstätiger möglich. Alternativ müssen Leistungsversprechen aus noch mehr Steuermitteln finanziert werden. Da Steuer- und Beitragszahler im Regelfall identisch sind, läge die volle Last des Finanzierungsproblems – so oder so – auf den Schultern der den geburtenstarken Jahrgängen nachfolgenden Generation.
Die einem Staatsfonds zugrunde liegende Idee der Stärkung aktienbasierter Altersvorsorge ist richtig, denn rein zinsbasierte Anlagen erzielen negative Realrenditen. Aber warum sollte der Staat der bessere Anleger sein als private Anbieter? Beide Seiten sind den gleichen Kapitalmärkten ausgesetzt. Ebenso fragwürdig ist, ob nicht die Politik auf einen Staatsfonds zurückgreifen würde, wenn die „Not“ in ganz anderen Bereichen groß ist.
Hier der komplette Artikel des stellvertretenden BDV-Vorsitzenden Dr. Helge Lach in der Börsenzeitung vom 15.05.21.