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04.3.2022

EIOPA-Konsultation

Stellungnahme des BDV zur EIOPA-Konsultation zur EU-Kleinanlegerstrategie einschließlich der Regulierung von fondsgebundenen Lebensversicherungen (IBIPs)

Vorbemerkung

Nach Auffassung der Europäischen Kommission fehlt gerade „unbedarften“ Bürgern (Kleinanleger) der freie Zugang zu Anlageprodukten mit mehr Rendite. Die Bürger verlieren bzw. verschenken so im anhaltenden Niedrigzinsumfeld und bei steigender Inflation viel Geld, weil dieses in Form von zinslosen Sicht- und Termineinlagen, oft noch mit Verwahrentgelt, gehalten wird. Vorrangiges Ziel der Kommission im Rahmen der Kleinanlegerstrategie ist es deshalb, den Zugang der Bürger zum Markt für Geldanlagen mit mehr Rendite zu verbessern. Dazu sollen die Ursachen für den erschwerten Marktzugang identifiziert und (politische) Maßnahmen zur deren Beseitigung bzw. Abschwächung ergriffen werden.

Als eine mögliche und wichtige Anlageformen mit besseren Renditechancen stuft die EU-Kommission fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen (IBIPs / Insurance Based Investment Products) ein. Bei diesen sieht die EU-Kommission wegen der Mischung von Versicherungs- und Anlageaspekten höhere Anforderungen an den Verbraucherschutz und darüber hinaus Harmonisierungsbedarf aus unterschiedlichen Regelungen in MIFID 2 (Anlageprodukte ohne Versicherungsmantel) und IDD (Versicherungsanlageprodukte einschließlich IBIPs). Offensichtlich bestehen Tendenzen, für IBIPs zukünftig die (strengeren und weitergehenden) Regelungen der MIFID 2 anzuwenden.

Die EU-Kommission hat in diesem Zusammenhang bereits im Sommer 2021 und im Februar 2022 eigenständige Konsultationen direkt an die Stakeholder adressiert. Darüber hinaus wurden aktuell die europäischen Aufsichtsbehörden ESMA und EIOPA gebeten, der Kommission eigene Empfehlungen dazu zu geben, wie sich der Marktzugang für Kleinanleger verbessern lässt und wie bei IBIPs die erhöhten Anforderungen an den Verbraucherschutz erfüllt werden können und wie die Regulatorik anzupassen ist.

EIOPA hat aktuell vor Abgabe ihrer Empfehlungen an die EU-Kommission im Rahmen einer Anhörung die Stakeholder zu deren Einschätzungen befragt. Der BDV begrüßt diese Vorgehensweise ausdrücklich und hat sich insoweit gerne dem erheblichen Aufwand unterzogen und nachfolgend ausführlich zu den 5 Themenkomplexen mit insgesamt 21 Fragen der EIOPA Stellung genommen.

 

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