GRUNDSÄTZE FÜR DIE KUNDENBERATUNG


Der Vermögensberater als Mitglied des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater ist verpflichtet, sich bei der Beratung seiner Kunden an die folgenden Grundsätze zu halten, um eine optimale Vermögensberatung zu gewährleisten.

Erstellung einer Vermögensanalyse: Jede Vermögensberatung muss auf einer zuvor mit Sorgfalt erstellten Vermögensanalyse aufbauen. In einer solchen Analyse müssen alle Vermögensanlagen und vorhandenen Absicherungen erfasst werden. Nur aufgrund dieser Kenntnisse können richtige Entscheidungen zum richtigen Zeitpunkt getroffen werden.

Einheit von Vermögensaufbau und Vermögensabsicherung

Alle Empfehlungen des Vermögensberaters haben den engen Zusammenhang von Vermögensaufbau und Vermögensabsicherung zu beachten. Vermögensaufbau und Vermögensabsicherung bilden eine Einheit. Beide Ziele sind untrennbar miteinander verbunden.

Vorrang der Sicherheit

Finanzdienstleistungen zur Vermögensanlage und zur Vermögensabsicherung dürfen nur dann empfohlen werden, wenn sie den Zielen und finanziellen Möglichkeiten des Kunden entsprechen. Der Vermögensberater darf nur Angebote zur Vermögensbildung und zur Vermögensabsicherung vermitteln, wenn diese Dienstleistungen von Instituten (Banken, Bausparkassen, Versicherungsunternehmen, Investmentgesellschaften) gewährt werden, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Gemeinschaft sowie der Schweiz ihren Sitz haben und mit ihrem Geschäftsbetrieb einer staatlichen oder gesetzlich geregelten Aufsicht unterliegen.

Notwendigkeit eines Allfinanzangebots

Der Vermögensberater muss aufgrund von Vereinbarungen mit ersten Adressen der Finanzwirtschaft, die in ihrem Tätigkeitsbereich einer staatlichen Aufsicht unterliegen, in der Lage sein, jedem Bürger ein umfassendes Allfinanzangebot zu vermitteln. Empfehlungen und Ratschläge zum Vermögensaufbau und zur Vermögensabsicherung führen nur dann zu einem sinnvollen Ergebnis, wenn sie auch praktisch verwirklicht werden können und durch die staatliche Aufsicht Sicherheit auf Dauer bieten.

Verständliche Informationen

Die einem ratsuchenden Bürger gegebenen Empfehlungen müssen diesem so klar und verständlich in Wort und Schrift mitgeteilt werden, dass sie jederzeit nachvollziehbar sind. Unklarheit oder Unkenntnis über den Inhalt gegebener Empfehlungen und daraus abgeleitete Entscheidungen können die getroffenen Maßnahmen beeinträchtigen und Ursache für erhebliche Vermögensnachteile sein.

Ständige Beratung und Betreuung

Nur eine ständige Beratung und Betreuung des Bürgers im Bereich seiner Vermögensanlagen und seiner Vermögensabsicherung wird der Aufgabenstellung des Vermögensberaters gerecht. Dem Bürger ist mit einer einmaligen Beratung nur bedingt geholfen. Die im Augenblick richtige Entscheidung muss von Zeit zu Zeit in Bezug auf veränderte familiäre, wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Gegebenheiten überprüft und angepasst werden.