Aktuelles


16.1.2020

BDV Stellungnahme zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittlern auf die BaFin

Mit dem FinAnlVÜG plant die Bundesregierung die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler von den IHK`s bzw. Gewerbeämtern zur BaFin zu verlagern. Es ist zu befürchten, dass die höheren Kosten durch die umlagefinanzierte Aufsicht der BaFin und der durch den Aufsichtswechsel entstehende Bürokratieaufwand viele mittelständische Finanzanlagenvermittler zur Geschäftsaufgabe bewegen könnte und damit dringend benötigte Beratungskapazität zur Vermeidung von Altersarmut verloren ginge.

Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zu einem Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Gelegenheit, zum o.g. Referentenentwurf Stellung nehmen zu dürfen. Diese nutzen wir gerne.
Vorweg liegt uns an dem Hinweis, dass erneut – wie schon beim Referentenentwurf zur Einführung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung – mit Freitag dem 20.12.2019 der Zeitpunkt des Eingangs der Aufforderung zur Stellungnahme als auch die Bearbeitungszeit auf gesetzliche Feiertage und die Haupturlaubszeit gelegt wurden. Dies entspricht nicht unserer Auffassung einer wertschätzenden und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen dem BMF und den betroffenen Verbänden der Finanzwirtschaft, denn auch deren Mitarbeiter sollten die Möglichkeit für besinnliche Weihnachten und einen arbeitsfreien Weihnachtsurlaub haben.

Das Gesetzesvorhaben entspringt dem Koalitionsvertrag. In diesem ist eine schrittweise Übertragung der Aufsicht auf die BaFin vereinbart. Wir verschließen uns dabei überhaupt nicht vor den aufgeführten Begründungen für die beabsichtigte Reform der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler. In jedem Falle wollen wir aber bereits an dieser Stelle den Hinweis geben, dass es aus unserer Sicht eine transparentere, effektivere, schlankere und damit auch deutlich kostengünstigere Möglichkeit für eine einheitliche Aufsicht gibt als die Übertragung auf die BaFin (siehe Ziffer IV). Wir hoffen sehr, dass von Seiten der Politik die Bereitschaft besteht, sich vor diesem Hintergrund mit aufgezeigten Alternativen ernsthaft zu beschäftigen.

I. Unser Verband
II. Übergeordnete Hinweise und Forderungen
III. Im Einzelnen
IV. Alternativvorschlag Bündelung der Aufsicht bei den Industrie- und Handelskammern
V. Zusammenfassung

Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme unseres Verbandes zur Gesetzesinitiative des Bundesfinanzministeriums.